Den Arbeitsvertrag kündigen:
So funktioniert's
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung und Vorlage für dein Kündigungsschreiben
Unsere Schritt-für-Schritt Anleitung zeigt dir genau, wie du bei einer vorstehenden Kündigung vorgehen solltest und welche Dinge du beachten musst.
Zudem stellen wir dir weiter unten eine Mustervorlage für ein Kündigungsschreibens zur Verfügung, welche du gerne verwenden kannst.
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung
1. Achte auf die Kündigungsfristen
Schaue in deinem Arbeitsvertag die für dich geltenden Kündigungsfristen nach. Steht nichts besonderes, ist die Frist i.d.R. gemäss Art. 335c OR geregelt:
7 Tage in der Probezeit
1 Monat im 1. Dienstjahr
2 Monate im 2. bis und mit 9. Dienstjahr
3 Monate ab dem 10. Dienstjahr
Grundsätzlich musst du immer auf das Monatsende künden. Wenn du z.B. am 14.3 kündest bist du bei einer zweimonatigen Kündigungsfrist bis am 31.05 angestellt.
Informiere deine Führungsperson persönlich
Wichtig: In deinem Arbeitsvertrag steht, ob die Kündigung schriftlich oder mündlich erfolgen muss.
Wir empfehlen dir, bei einer schriftlichen Kündigung deine Führungsperson erst persönlich zu informieren, bevor du deine Kündigung absendest. Das ist respektvoll und sorgt für ein angenehmes Arbeitsverhältnis in deiner Kündigungsphase.
Generell empfehlen wir dir, die Kündigung aber immer noch zusätzlich schriftlich einzureichen, damit alles dokumentiert ist und die mündliche Kündigung nicht in Frage gestellt werden kann.
Verfasse dein Kündigungsschreiben
Ein Kündigungsschreiben muss zwingend folgende Angaben enthalten:
Namen und Adressen von dir und deinem Arbeitgebenden
Angaben zu deinem Arbeitsvertrag (meistens: Arbeitsvertrag vom xx.yy.zzzz)
Datum, auf wann das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll
Deine Unterschrift
Hier findest du eine kostenlose Vorlage für dein Kündigungsschreiben:
Kündigung einreichen
Eine schriftliche Kündigung solltest du entweder persönlich vorbeibringen oder eingeschrieben versenden. Sie ist nämlich erst gültig, wenn die andere Partei sie erhalten hat. Um auf Nummer sicher zu gehen, verlangst du am besten direkt eine schriftliche Empfangsbestätigung von deiner Führungsperson oder der Personalabteilung.
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