Arbeitslosenentschädigung- Das musst du wissen!

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Du hast dich entschieden, deinen Job zu kündigen oder andere Umstände haben zu einer Kündigung geführt? Solch eine Lebensumstellung kann schnell überfordern und der Umgang mit Ämtern, dem RAV und der Arbeitslosenkasse kann ermüdend und auch etwas demotivierend sein. Aber keine Angst – wir helfen dir! 

Da die Arbeitslosenversicherung auf den ersten Blick etwas kompliziert erscheint, erklären wir dir hier ganz einfach und verständlich, wann du Anspruch hast, wie du diesen geltend machen kannst und wie hoch eine Entschädigung ausfällt.

Wann habe ich Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung? 

Du hast das Anrecht auf eine Arbeitslosenentschädigung, wenn du die folgenden Punkte erfüllst: 

Du musst…

  • ganz oder teilweise arbeitslos sein;
  • einen anrechenbaren Arbeitsausfall / Lohneinbusse aufweisen;
  • in der Schweiz wohnhaft sein;
  • die obligatorische Schulzeit beendet haben;
  • vermittlungsfähig sein (das heisst bereit sein, an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen);
  • die Kontrollvorschriften erfüllen (das heisst zum Beispiel persönlich am Informationstag und an Beratungs- und Kontrollgesprächen teilnehmen);
  • die Beitragszeit erfüllt haben oder davon befreit worden sein.

    Was versteht man unter «Arbeitslosenentschädigung»? 

    Wenn du als unselbstständige Person arbeitslos wirst, hast du Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für diese Zeitspanne. Diese soll deinen Lohnausfall kompensieren.


Wie erfülle ich die Beitragszeit? 

Um die Beitragszeit zu erfüllen, musst du innerhalb der letzten zwei Jahre während mindestens zwölf Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. Als Beitragszeit werden dir auch Monate angerechnet, in denen du Militär- oder Zivildienst/-schutz geleistet hast.

Unter gewissen Voraussetzungen bist du auch leistungsberechtigt, wenn du die Beitragszeit nicht erfüllen konntest – zum Beispiel aufgrund: 

  • einer Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung, sofern sich dein Wohnsitz während mindestens zehn Jahren in der Schweiz befand.
  • Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, sofern sich dein Wohnsitz während dieser Zeit in der Schweiz befand.

Was versteht man unter «Beitragszeit»? 

Als Beitragszeit gelten die Monate, in denen du Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt hast. 

 

Wie mache ich meinen Anspruch geltend?  

Damit du deinen Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung geltend machen kannst, musst du dich als erstes beim Gemeindearbeitsamt deines Wohnortes oder – je nach Kanton – beim zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Kläre doch am besten telefonisch ab, was für deinen Wohnort gilt. 

Melde dich idealerweise noch während deiner Kündigungsfrist, spätestens jedoch am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit an. So kannst du schon während deiner Kündigungsfrist von den Dienstleistungen des RAVs profitieren. 

Good to know: Dein Anspruch auf einen Erwerbsersatz beginnt frühestens ab dem Zeitpunkt deiner Anmeldung.

Wie wird die Entschädigung berechnet? 

Die Entschädigungen richtet die gewählte Arbeitslosenkasse in Form von Taggeldern aus. Diese werden nur an fünf Tagen pro Woche ausbezahlt. Damit die Rechnung aufgeht, muss dein Monatsverdienst in einen Tagesverdienst umgerechnet werden. 

Ein Taggeld ergibt sich somit bei einer Arbeitslosigkeit von 100 % aus deinem Monatslohn, verteilt auf 21.7 Tage. Die Arbeitslosenkasse zahlt dir die Taggelder jeweils monatlich und sendet dir eine schriftliche Abrechnung. 

Good to know: Die Arbeitslosenversicherung sieht eine maximale Bezugsdauer von zwei Jahren vor. Danach besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. 

Wie hoch ist meine Entschädigung?

Die Höhe deiner Taggelder wird aufgrund deines durchschnittlichen Einkommens der letzten sechs oder – falls vorteilhafter – der letzten zwölf Monaten vor deiner Arbeitslosigkeit berechnet. 

Das Taggeld macht dabei je nach persönlicher Situation zwischen 70 und 80 % deines bisherigen Lohnes aus. 

Das volle Taggeld beträgt 80 % deines versicherten Verdienstes, wenn: 

  • du eine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahre hast;
  • dein volles Taggeld höchstens CHF 140.00 beträgt oder
  • du mindestens eine Viertelsrente der IV beziehst.

Wenn dies bei dir nicht der Fall ist, beträgt dein Taggeld lediglich 70 %. 

Weitere Informationen zur Arbeitslosenentschädigung findest du hier: 

https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/publikationen/broschueren.html

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Larissa Flecklin
Larissa Flecklin
«Ich startete meine berufliche Laufbahn mit einer kaufmännischen Lehre, absolvierte anschliessend ein Bachelorstudium im Bereich Management und studiere nun Online Business & Marketing im Master an der Hochschule Luzern. Zudem arbeite ich als Junior Projektmanagerin bei professional.ch. Den Weg zu meinem Jobglück fand ich durch das duale Bildungssystem der Schweiz, an das ich von Herzen glaube! Die aufstrebende Generation hat es nicht immer einfach, den richtigen beruflichen Weg zu finden. Deshalb unterstütze und begleite ich mit meinem Know-how und meiner Passion fürs Schreiben junge Professionals und Firmen auf dem Weg zu ihrem "Perfect Match".»
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