Du hast dich entschieden, deinen Job zu kündigen oder andere Umstände haben zu einer Kündigung geführt? Solch eine Lebensumstellung kann schnell überfordern und der Umgang mit Ämtern, dem RAV und der Arbeitslosenkasse kann ermüdend und auch etwas demotivierend sein. Aber keine Angst – wir helfen dir!
Da die Arbeitslosenversicherung auf den ersten Blick etwas kompliziert erscheint, erklären wir dir hier ganz einfach und verständlich, wann du Anspruch hast, wie du diesen geltend machen kannst und wie hoch eine Entschädigung ausfällt.
Du hast das Anrecht auf eine Arbeitslosenentschädigung, wenn du die folgenden Punkte erfüllst:
Du musst…
Was versteht man unter «Arbeitslosenentschädigung»? Wenn du als unselbstständige Person arbeitslos wirst, hast du Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für diese Zeitspanne. Diese soll deinen Lohnausfall kompensieren. |
Um die Beitragszeit zu erfüllen, musst du innerhalb der letzten zwei Jahre während mindestens zwölf Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. Als Beitragszeit werden dir auch Monate angerechnet, in denen du Militär- oder Zivildienst/-schutz geleistet hast.
Unter gewissen Voraussetzungen bist du auch leistungsberechtigt, wenn du die Beitragszeit nicht erfüllen konntest – zum Beispiel aufgrund:
Was versteht man unter «Beitragszeit»? Als Beitragszeit gelten die Monate, in denen du Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt hast. |
Damit du deinen Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung geltend machen kannst, musst du dich als erstes beim Gemeindearbeitsamt deines Wohnortes oder – je nach Kanton – beim zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Kläre doch am besten telefonisch ab, was für deinen Wohnort gilt.
Melde dich idealerweise noch während deiner Kündigungsfrist, spätestens jedoch am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit an. So kannst du schon während deiner Kündigungsfrist von den Dienstleistungen des RAVs profitieren.
Good to know: Dein Anspruch auf einen Erwerbsersatz beginnt frühestens ab dem Zeitpunkt deiner Anmeldung.
Die Entschädigungen richtet die gewählte Arbeitslosenkasse in Form von Taggeldern aus. Diese werden nur an fünf Tagen pro Woche ausbezahlt. Damit die Rechnung aufgeht, muss dein Monatsverdienst in einen Tagesverdienst umgerechnet werden.
Ein Taggeld ergibt sich somit bei einer Arbeitslosigkeit von 100 % aus deinem Monatslohn, verteilt auf 21.7 Tage. Die Arbeitslosenkasse zahlt dir die Taggelder jeweils monatlich und sendet dir eine schriftliche Abrechnung.
Good to know: Die Arbeitslosenversicherung sieht eine maximale Bezugsdauer von zwei Jahren vor. Danach besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Höhe deiner Taggelder wird aufgrund deines durchschnittlichen Einkommens der letzten sechs oder – falls vorteilhafter – der letzten zwölf Monaten vor deiner Arbeitslosigkeit berechnet.
Das Taggeld macht dabei je nach persönlicher Situation zwischen 70 und 80 % deines bisherigen Lohnes aus.
Das volle Taggeld beträgt 80 % deines versicherten Verdienstes, wenn:
Wenn dies bei dir nicht der Fall ist, beträgt dein Taggeld lediglich 70 %.
Weitere Informationen zur Arbeitslosenentschädigung findest du hier:
https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/publikationen/broschueren.html
Arbeitslos zu werden ist oft eine unangenehme Erfahrung – besonders wenn diese Situation unvorhersehbar war. Jedoch solltest du die Zeit der Arbeitslosigkeit als Chance ansehen, denn nun steht dir die Welt offen!
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