Hast du Fragen zur Probezeit? Keine Panik. Wir haben die Antworten für dich.
Grundsätzlich beginnt jedes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit. In dieser Zeitperiode können sich Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in kennenlernen. So finden beide Parteien heraus, ob sie zueinander passen. Dies bietet dir somit die Möglichkeit festzustellen, ob du mit deiner neuen Tätigkeit zufrieden bist und dir dein neues Arbeitsumfeld auch wirklich gefällt. Andererseits kann das Unternehmen beobachten, wie du in deinem neuen Job performst und inwiefern du zur Firmenkultur passt.
Good to know: Gefällt dir dein Job überhaupt nicht? Dann kannst du dein Arbeitsverhältnis ohne lange Kündigungsfrist beenden. Mehr dazu weiter unten.
In der Regel gilt bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen der erste Monat als Probezeit. Diese Zeitspanne kann jedoch durch eine schriftliche Vereinbarung, einen Gesamtarbeitsvertrag oder einen Normalarbeitsvertrag verkürzt, verlängert oder ganz weggelassen werden.
Good to know: Für befristete Arbeitsverhältnisse sieht das Gesetz keine Probezeit vor. Die Parteien können jedoch ohne Weiteres eine miteinander vereinbaren.
Die Probezeit kann auf maximal drei Monate verlängert werden. Alles darüber hinaus ist grundsätzlich nicht zulässig. Einzige Ausnahme: Wenn die Probezeit infolge Unfall oder Krankheit nur verkürzt wahrgenommen werden konnte. In diesem Fall wird sie entsprechend verlängert.
Der Bezug von Ferien während der Probezeit verlängert diese nicht automatisch. Das kann aber vertraglich zusätzlich vereinbart werden, wobei auch dann die drei Monate nicht überschritten werden sollen.
Good to know: Falls du dir nach einem Monat noch nicht sicher bist, ob dir dein neuer Job wirklich gefällt, kannst du um eine Verlängerung der Probezeit bitten.
Während deiner Probezeit kannst du grundsätzlich jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen (Kalender-, nicht Arbeitstage) kündigen. Auch diese Bestimmung kann durch eine schriftliche Vereinbarung, einen Gesamtarbeitsvertrag oder einen Normalarbeitsvertrag verkürzt, verlängert oder ganz weggelassen werden.
Damit die verkürzte Kündigungsfrist gilt, muss die Kündigung noch während der Probezeit bei der Gegenpartei eintreffen.
Ja. Das Gesetz sieht nur eine Kündigungssperrfrist gegenüber Arbeitnehmer:innen nach Ablauf der Probezeit vor.
Laut Gesetz gibt es keine obligatorische Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit. Je nach Krankentaggeldversicherung kann es aber sein, dass du Anspruch auf eine Lohnfortzahlung hast. Dies musst du individuell abklären.
Bei einem Unfall andererseits erhältst du bereits ab dem dritten Tag eine Lohnfortzahlung von deiner obligatorischen Unfallversicherung.
Falls du eine völlig neue Funktion übernimmst, kann es zu einer erneuten Probezeit kommen. Dies ist jedoch eher die Ausnahme und nicht zulässig, wenn sich deine Arbeit nur geringfügig ändert.
Ja. Manche Unternehmen zahlen in der Probezeit einen etwas tieferen Lohn, um Mitarbeiter:innen besonders zu motivieren. Dies muss im Arbeitsvertrag jedoch so vereinbart werden, damit es zulässig ist.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen – auch wenn es nicht wirklich empfehlenswert ist. Dein:e Arbeitgeber:in muss jedoch damit einverstanden sein. Falls du für diesen Zeitraum bereits Ferien gebucht hast, erwähne dies doch schon im Vorstellungsgespräch. So verhinderst du ungewollte Missverständnisse.
Ja. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht auch während der Probezeit. Es kann jedoch sein, dass dieses aufgrund der kurzen Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich aussagekräftig ist.
Das Gesetz gibt die Regeln für die Probezeit vor. Viele Arbeitsverträge richten sich auch nach diesen. Sei dir aber bewusst, dass die gesetzlichen Regelungen vertraglich abgeändert werden können. Diese Änderungen müssen jedoch immer schriftlich erfolgen und dürfen dem Gesetz nicht widersprechen.
Es gilt also: Lies deinen Arbeitsvertrag immer genau durch, damit du weisst, was in deinem Unternehmen gilt.